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KURATORIUM FÜR ELEKTROTECHNIK (KFE)
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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) des Kuratorium für Elektrotechnik (KFE)12/2015 U  

 A.    Allgemeine Bestimmungen

    1.    
Geltung

    1.    Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns, Kuratorium für Elektrotechnik (KFE), als eingetragener Verein, ZVR 440310251 und natürlichen und juristischen Personen (Unternehmer - kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft, insbesondere auch für den Verkauf von Prüfformularen, Büchern, Fachzeitschriften, sonstige Datenträger, CD- Rom und Downloads, Schließsystemen sowie für den Verkauf von Waren über den Webshop (Pkt. 17), per email, Telefon, Fax oder über andere Kommunikationswege, als auch für Seminare, Zertifizierungen undVeranstaltungen welche seitens KFE angeboten werden. Die Bestimmungen Pkt. 1.-16. enthalten allgemeine Regelungen, welche alle Fachbereiche von KFE betreffen. Die Bestimmungen Pkt. 17.-19. behandeln spezielle Fachbereiche. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.kfe.at) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall anerkannt, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

    1.    
Angebot/Vertragsabschluss

    1.    Unsere Angebote sind unverbindlich. Bestellungen oder Aufträge von Kunden gelten als Angebot zum Vertragsabschluss. Kunden sind an dieses Angebot für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden. Die Annahme der Bestellung erfolgt ohne Verpflichtung dazu nach unserer Wahl innerhalb dieser Frist durch Absendung einer Bestätigung mittels Post, Telefax, E-Mail oder auf sonstige technische Weise oder durch Absenden bzw. Bereithaltung der bestellten Ware.

    2.    Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

    3.    In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial)angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns bekannt zu geben. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

    4.    Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich.

    2.    
Preise

    1.    Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die Ware als vereinbart, der sich aus unseren aktuellen Verkaufsprospekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen ergibt. Diese Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer, Zölle, Versandkosten etc. Preisänderungen vor Bestellung sowie Eingabe- und elektronische Übermittlungsfehler sind vorbehalten.

    2.    Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreiszu verstehen.

    3.    Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

    4.    Kosten für Verpackungen, Transport, Hilfsmittel und Versand sowie Import- oder Exportspesen sind vom Kunden zu tragen. 

    5.    Reisekosten sind vom Kunden zu tragen.

    6.    Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich 
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder 
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, Steuererhöhungen etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

    7.    Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

    3.    
Zahlung

    1.    Bei Erbringung von Dienstleistungen und Lieferung von Waren durch uns, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung vor Leistungserbringung.

    2.    Es stehen folgende Zahlungsarten zur Auswahl, sofern diese ausdrücklich vereinbart werden:

• Kreditkarte (Visa oder Mastercard) – wir akzeptieren Visa und Mastercard. Bei Kreditkartenzahlung hat der Kunde das Kreditkarteninstitut am Tag der Auftragsannahme mit dem Einzug des Rechnungsbetrages zu beauftragen. Diese Zahlungsart steht auch bei jedem Bestellvorgang im Webshop zur Verfügung.
• EPS - Online-Banking – Mit dieser Zahlungsart wird der Kunde unmittelbar auf die Online-Banking Website seiner Hausbank geleitet. Dort führt der Kunde die Zahlung durch und schließt den Vorgang ab. Diese Zahlungsart steht bei jedem Bestellvorgang im Webshop zur Verfügung, nutzbar jedoch nur für Kunden mit einer Bankverbindung in Österreich.
• Vorauskasse – Bei Zahlungsart Vorauskasse erhält unser Kunde per E-Mail eine Rechnung zugesandt. Nach Eingang der Zahlung auf unserem Konto erfolgt die Bearbeitung der Bestellung.
• Lieferschein mit offener Rechnung – Für unsere Stammkunden, die mehrmals bzw. regelmäßig Waren bei uns beziehen, besteht auch die Möglichkeit, dass diese die Waren auf offene Rechnung erhalten. Die Rechnungen sind jeweils den Warenlieferungen beigelegt. Die Rechnung enthält alle Angaben, die der Kunde zur Begleichung dieser benötigt. Diese Zahlungsart steht nicht allen Kunden zur Verfügung.
• Barzahlung in unseren Geschäftsräumlichkeiten.
    1.    Die Berechtigung zu einemSkontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

    2.    Gemäß § 456 UGB sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen iHv 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu berechnen.

    3.    Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

    4.    Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

    5.    Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.

    6.    Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind

    7.    Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

    8.    Für zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 50,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

    1.    
Mitwirkungspflichten des Kunden

    1.    Unsere Pflicht zur Dienstleistungsausführung (Zertifizierung) beginnt frühestens, sobald der Kunde alle Voraussetzungen (insbesondere technische oder rechtliche) zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Der Kunde hat rechtzeitig und vollständig alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich sind. Wir sind nicht dazu verpflichtet, diese Angaben des Kunden auf ihre Vollständigkeitoder Richtigkeit zu prüfen.

    2.    Der Kunde hat bereits vor Auftragserteilung sämtliche erforderlichen Unterlagen wie Berechtigungen, Bescheinigungen, Genehmigungen u.a. vorzulegen und jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden. Kommt der Kunde diesen Pflichten trotz Fristsetzung nicht nach, ist der Vertrag mit Fristablauf aufgehoben. In diesem Fall sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.

    3.    Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflichtnicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.

    2.    
Dienstleistungsausführung

    1.    Unsere Dienstleistungen werden entsprechend der vertraglichen Festlegung unter Beachtung der Richtlinien für das Zertifizierungssystem erbracht. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

    2.    Sachlich (zB Zertifizierungszeitraum, -fortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teilleistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

    3.    
Leistungsfristen und Termine

    1.    Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Referenten oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert.

    2.    Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 5. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Leistungstermine entsprechend hinausgeschoben.

    3.    Kunden gegenüber sind Leistungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.

    4.    Die Lieferfrist für objektcodierte Schließsystem beträgt mindestens 10 Werktage, da diese nicht lagernd vorrätig sind und nur für ein einzelnes Objekt angepasst werden.

    4.    
Verzug von KFE

    1.    Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat mittels eingeschriebenen Briefs unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.

    5.    
Versand

    1.    Waren werden in verkehrsüblicher Art (Post, Frachtführer, Bahn, Kurier und Paketdienste etc. ), versendet und gilt dies jedenfalls als vom Kunden genehmigt.

    2.    Der Versand von Schließsystemen erfolgt im Inland grundsätzlich mit nicht eingeschriebener Post und gilt dies jedenfalls als vom Kunden genehmigt.

    3.    Bei Warenlieferungen gehen Gefahr und Zufall auf den Kunden über, sobald die Waren an ihn bzw. an den Transporteur übergeben werden. Dem Kunden stehen diesfalls auch Ansprüche gegen den Transporteur zu. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur über schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Kunden.

    4.    Ordnungsgemäß angebotene, zur Verfügung gestellte bzw. erbrachte Lieferungen sind anzunehmen, da andernfalls Annahmeverzug eintritt.

    6.    
Annahmeverzug (des Kunden)

    1.    Gerät der Kunde länger als 12 Tage in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Lieferung oder Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Waren anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.

    2.    Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 1% des Auftragswertes pro Woche zusteht.

    3.    Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

    4.    Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.

    5.    Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.

    7.    
Eigentumsvorbehalt

    1.    Die von uns gelieferte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

    2.    Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten.

    3.    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

    4.    Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

    5.    Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.

    6.    In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

    7.    Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.

    8.    Gewährleistung

    1.    Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe bzw. ein Jahr ab Abschluss der Leistungserbringung.

    2.    Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung die Übergabe der Ware an den Kunden bzw die Ausstellung des Zertifikates, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

    3.    Behebung eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.

    4.    Zur Mängelbehebung sind uns seitens des Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.

    5.    Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

    6.    Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 

    7.    Mängel am Liefergegenstand, die der Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens zwei Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. 

    8.    Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

    9.    Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom Kunden an uns zu retournieren. 

    10.    Die Kosten für den Rücksendung der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der Kunde. 

    12.    
Haftung

    1.    Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    2.    Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Verdienstentgang, Zinsschäden sonstige Vermögensschäden, etc. ist - außer im Falle grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz - für Kunden.

    3.    Unsere Haftung ist beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

    4.    Die Beschränkung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.

    5.    Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

    6.    Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.

    7.    Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

 
    12.    
Datenverarbeitung

    1.    Wir haben unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet.

    2.    Wir sind berechtigt, von zur Verfügung gestellten Unterlagen Kopien anzufertigen und zu unserem Akt zu nehmen und Daten des Kunden und aus dem Geschäftsverkehr mit diesem zu eigenen Zwecken in einer elektronischen Datenbank zu speichern. Der Kunde erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.

    13.    
Salvatorische Klausel

    1.    Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

    2.    Wir wie ebenso der Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

    14.    
Allgemeines

    1.    Es gilt österreichisches Recht.

    2.    Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    3.    Erfüllungsort ist Wien.

    4.    Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

 
    B.    Spezielle Bestimmungen

    12.    
Webshop: Verkauf von Prüfformularen, sonstigen Drucksorten, Software, Downloads, Schließsysteme, ua.

    1.    Bestellt der Kunde Ware über unseren Webshop (durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“), per Email, Telefon, Fax etc., gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kunde erhält nach Bestellung über den Webshop eine Emailbestätigung über den Eingang der Bestellung, in welcher die Einzelheiten über die Ware angeführt sind. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden informieren, dass die Bestellung eingelangt ist.

    2.    Sofern wir das Angebot nicht annehmen können, wird der Kunde per Email über die Nichtverfügbarkeit der Ware informiert. Bereits erbrachte Zahlungen des Kunden werden unverzüglich rückerstattet.

    3.    Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir insbesondere zur Verbesserung durch Lieferung von einzelnen Austauschseiten berechtigt.

    4.    Trotz größtmöglicher Sorgfalt können Fehler in Produkten nicht ausgeschlossen werden. Wir übernehmen keine Gewähr und Haftung für den Inhalt der Produkte insbesondere nicht für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der darin getroffenen Aussagen, Texte, Bilder, Ton- oder Bildtonträger, etc..

    13.    
Zertifizierungen

    1.    Wir sind nicht verpflichtet, die Richtigkeit der uns zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen oder von mündlichen Auskünften des Kunden oder seiner Mitarbeiter zu überprüfen, sodass wir von der Richtigkeit solcher Angaben ausgehen dürfen.

    2.    Wir übernehmen nicht die den Kunden obliegenden Verpflichtung zur Einhaltung von Folgeprüfterminen.

    14.    
Seminare

    1.    Als „Veranstaltung“ werden in diesen Geschäftsbedingungen sämtliche von uns oder in einer Kooperation veranstalteten Seminare, und Vergleichbares bezeichnet.

    2.    Die Anmeldungen zu Veranstaltungen werden schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder Online-Formular auf unserer Homepage (www.kfe.at) entgegengenommen.

    3.    Jede Anmeldung ist für 14 Kalendertage verbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer Anmeldebestätigung (per E-Mail) durch uns als geschlossen. Grundlage für die Anmeldebestätigung sind die angegebenen Daten bei der Anmeldung.

    4.    Die Teilnahmegebühr für Veranstaltungen schließt alle Kosten ein (zzgl. USt). Jeder Teilnehmer bzw. der jeweilige Rechnungsempfänger gemäß den Anmelde-/Bestelldaten erhält für die Veranstaltung eine Rechnung.

    5.    Anmelderücktritt / Storno / Umbuchung für Veranstaltungen: Ist eine Teilnahme für den Teilnehmer aus welchem Grund auch immer nicht möglich, kann bis spätestens zum Beginn einer Veranstaltung ein Ersatzteilnehmer schriftlich genannt werden. Nach Beginn der ersten (bei modularen) Veranstaltung ist die Nennung eines Ersatzteilnehmers nicht mehr möglich.

    6.    Ein Anmelderücktritt / Storno einer Veranstaltung muss schriftlich bis zum Werktag (ausgenommen Samstag) vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen.

    7.    Es sind folgende Stornofristen zu beachten: 
Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist das Storno kostenfrei, danach 50 % der Teilnahmegebühr (zzgl. 20 % Ust.). Ab dem Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig.

    8.    Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungstagen/-teilen erfolgt keine anteilige Rückerstattung. In diesem Fall ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung und wurde auch kein Ersatzteilnehmer genannt, ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig.

    9.    Programmänderungen /Absage: Wir behalten uns bedingte Programmänderungen (Aktualität, Entwicklungen) vor. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine Mindestteilnehmeranzahl gebunden. Wir behalten uns vor, aus wirtschaftlichen Gründen, Veranstaltungen abzusagen. Aus organisatorischen Gründen kann es zu einem Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb der jeweiligen Stadt kommen.

    10.    Aufgrund von kurzfristiger Verhinderung (z.B. Krankheit) eines Vortragenden oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. höhere Gewalt) kann es zu einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung kommen.

    11.    Die Teilnehmer werden gegebenenfalls über Änderungen und Absagen rechtzeitig schriftlich per E-Mail bzw. auch telefonisch informiert. Ein Ersatz für diesbezüglich entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche seitens des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

    12.    Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden per Überweisung rückerstattet; anteilig, wenn einzelne Seminarteile abgehalten wurden.

    13.    Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachte Gegenstände. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die sich in den Räumlichkeiten (einschl. Pausenräume / Gangflächen/ Nebenräume) im Rahmen der Veranstaltung ereignen.

    14.    Die im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigten Unterlagen oder von uns herausgegebener Publikationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne unsere schriftliche Einwilligung dem angegebenen Rechteinhaber vervielfältigt, gesendet oder online zur Verfügung gestellt oder in irgendeiner Art gewerblich genutzt werden, sofern keine freie Werknutzung anwendbar ist. Dies gilt sinngemäß auch für die firmeninterne Verbreitung und Nutzung.

ENDE.