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OVE Richtlinien

OVE-Richtlinien sind normative Dokumente mit technischen Anforderungen oder Anleitungen, die von einer Interessensgruppe ausgearbeitet wurden. OVE-Richtlinien bieten die Möglichkeit, neue normative Anforderungen in einer kurzen Zeitspanne zu veröffentlichen, um so schneller auf die Forderungen des Marktes reagieren zu können. Eine OVE-Richtlinie darf nicht im Widerspruch zu einer ÖVE/ÖNORM stehen.

NameBeschreibungLink
OVE-Richtlinie R1
Freileitungen über AC 1 kV
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Anwendungsbereich:

Für eine bessere Handhabung und Lesbarkeit der mittlerweile umfangreichen normativen Grundlagen im Bereich der Freileitungserrichtung hat das zuständige Technische Komitee TK L beschlossen, die verschiedenen Dokumente und Fachinformationen in einer OVE-Richtlinie zusammenzufassen.

 

OVE-Richtlinie R2
Einbruch- und Überfallmeldeanlagen - Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung (NEU 2017)
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Anwendungsbereich:

Diese Richtlinie enthält Mindestanforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen.Voraussetzung für die Errichtung einer EMA der Klasse Privat/Standard (PS), Gewerbestandard-Nieder (GS-N) oder Gewerbestandard-Hoch (GS-H), Werteschutz (WS) und Hochsicherheit (HS) ist, dass die Anlage nach dieser Richtlinie geplant und unter ausschließlicher Verwendung der im Anhang spezifizierten Geräteanforderungen, die funktionsmäßig zusammenwirken, von einer in Österreich gemäß Gewerbeordnung befugten Errichterfirma unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik errichtet worden ist. Bei EMA mit direktem Anschluss an Notrufzentralen gelten die Mindestqualitätsanforderungen für zertifizierte Notrufzentralen (lt. EN 15602) 

 

OVE-Richtlinie R3
Sicherheitsanforderungen an elektrotechnische Labors in Schulen
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Anwendungsbereich:

Die vorliegende OVE Richtlinie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) von der OEK-Geschäftsstelle im OVE erarbeitet. Das vorliegende Dokument gliedert sich in: - Teil I: Dokumentation - Teil II: Leitfaden zur Erfassung des sicherheitsrelevanten Ist-Zustandes elektrotechnischer Laborstätte Teil I dieser Richtlinie stellt eine erläuternde Dokumentation zu den relevanten Normen und dem rechtlichen Umfeld bezüglich Sicherheit im fachpraktischen Unterricht an Höheren Technischen Lehranstalten dar und bietet dem Anwender einen umfassenden Überblick über die normativen und rechtlichen Anforderungen, die bei Errichtung und Betrieb von Laborplätzen in Höheren Technischen Lehranstalten zu berücksichtigen sind. Der zweite Teil beinhaltet einen Leitfaden zur Erfassung des sicherheitsrelevanten Ist-Zustandes elektrotechnischer Laborstätten. Im Gegensatz zu detaillierten Prüfprotokollen behandelt der Leitfaden für die Ersterhebung nur wesentliche Aspekte der Laborsicherheit, die mit Sichtprüfungen und gegebenenfalls vorhandenen Dokumentationen zu eruieren sind. Der Leitfaden beschränkt sich auf die elektrische Anlage und einfach überprüfbare Merkmale von Laborgeräten (Messgeräte, Übungsmaschinen, u. dgl.).

 

OVE-Richtlinie R4
Graphische Symbole für Schaltpläne
 

 

Die OVE-Richtlinie R 4 "Graphische Symbole für Schaltpläne" besteht aus folgenden Teilen:

 

OVE-Richtlinie R4-1
OVE-Richtlinie R4-2
OVE-Richtlinie R4-3
OVE-Richtlinie R4-4
OVE-Richtlinie R4-5
OVE-Richtlinie R4-6
Graphische Symbole: Allgemeine Hinweise
Symbolelemente und Schaltzeichen für allgemeine Anwendungen
Schaltzeichen für die Erzeugung und Umwandlung elektrischer Energie
Schaltzeichen für die Nachrichtentechnik
Schaltzeichen für gebäudebezogene und topografische Installationspläne
Schaltzeichen für binäre und analoge Elemente
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Anwendungsbereich:

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Anwendung von Symbolen und Schaltzeichen anwenderspezifisch darzustellen und auch deren Verwendung im Bereich der berufsbildenden und technischen Schulen zu vereinfachen.

 
OVE-Richtlinie R5
Bedienen von elektrischen Anlagen durch Laien 
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Anwendungsbereich:

Diese OVE-Richtlinie gilt für das Bedienen und das Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes von elektrischen Anlagen durch Laien in Wohnbereichen, die für den Gebrauch durch Laien konstruiert und installiert wurden. Sie gilt für Hausinstallationen und die dort verwendeten Geräte. Zu den Wohnbereichen gehören neben Wohnräumen auch allgemein genutzte Bereiche wie Stiegenhäuser, Keller, Garagen u. dgl. Um den wesentlichen Inhalt dieser Richtlinie dem Benutzer der elektrischen Anlage an Ort und Stelle überschaubar zu visualisieren, wurde ein Infoblatt (Sicherheitshinweise) mit den markanten Punkten der Richtlinie entworfen, das entweder am, oder im Verteilerschrank angebracht werden soll. Diese OVE-Richtlinie soll der Anlagendokumentation im Volltext beigelegt werden.

 

OVE-Richtlinie R6
Blitz- und Überspannungschutz 

 

 

Die OVE-Richtlinie R 6 "Blitz und Überspannungsschutz" besteht aus folgenden Teilen:

 

OVE-Richtlinie R6-1
OVE-Richtlinie R6-2-1
OVE-Richtlinie R6-2-2
OVE-Richtlinie R6-3
Maßnahmen für Fliegende Bauten
Photovoltaikanlagen - Blitz- und Überspannungsschutz
Photovoltaikanlagen - Auswahl von Überspannungsschutzgeräten
Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen
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Anwendungsbereich:

Diese Richtlinie enthält zusätzliche Informationen zu ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 für die Planung, Errichtung, Wartung und Prüfung von Blitzschutzsystemen (LPS - en: lightning protection system)

 
OVE-Richtlinie R7
Luftdichte Gebäudehülle - Richtlinien für die Elektroinstallation
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Anwendungsbereich:

Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Planung und Ausführung zur Sicherung der Luftdichtheit (zur Vermeidung von Luftundichtheiten) der thermischen Gebäudehülle durch die Elektroinstallation fest. Sicherheitstechnische Anforderungen an die Elektroinstallation werden von dieser Richtlinie nicht berührt und sind in ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe festgelegt. Die Richtlinie richtet sich an Planer und Ausführende von Elektroinstallationen und gilt für alle konditionierten (d. h. für alle beheizten oder gekühlten) Gebäude oder Gebäudeteile wie zB Einfamilienhäuser, jedes Haus von Doppel- bzw. Reihenhäusern, jede Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern.

 

OVE-Richtlinie R8
Leitfaden für die Beschaffung und den Betrieb von Medizinprodukten in IT-Netzwerken
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Anwendungsbereich:

Diese Richtlinie stellt einen Leitfaden für die Beschaffung, den Betrieb (und die Außerbetriebnahme) von Medizinprodukten in IT-Netzwerken dar. Basis für diesen Leitfaden ist ÖVE/ÖNORM EN 80001-1. Der Schwerpunkt dieses Leitfadens liegt in der Betrachtung organisationsinterner IT-Netzwerke. Betreiber haben den sicheren und wirksamen Betrieb von Medizinprodukten in IT-Netzwerken sicherzustellen. Diese Richtlinie soll den Betreiber bei der Umsetzung der Normen ÖVE/ÖNORM EN 80001 (alle Teile) unterstützen sowie grundlegende Vorgänge und Tätigkeiten, insbesondere die eindeutige Festlegung von Verantwortlichkeiten, für die betriebliche Praxis darstellen.

 

OVE-Richtlinie R9
Alarmanlagen - CCTV-Überwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen
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Anwendungsbereich:

Diese Richtlinie regelt das Auswählen, Planen und Errichten von CCTV-Überwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen, die aus Kamera(s), Monitor(en), Bildaufzeichnungsgerät(en), Übertragungs-, Schalt-, Steuer- und Hilfseinrichtungen bestehen.

 

OVE-Richtlinie R11-1
PV-Anlagen - zusätzliche Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Einsatzkräften
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Anwendungsbereich:

Diese OVE-Richtlinie enthält zusätzliche Sicherheitsanforderungen und gilt für die Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) an oder auf baulichen Anlagen. Sie dient auch, im Falle von komplexen bzw. von größeren Anlagen, der Behörde bzw. der Feuerwehr eine objektspezifische Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen zu ermöglichen. Sie sieht Maßnahmen vor, dass, hervorgerufen durch einen Notfall, beim Versagen der Maßnahme des Fehlerschutzes Schutzisolierung mögliche Risiken zum Brandschutz und Personenschutz so gering als möglich gehalten werden können. Für PV-Anlagen auf Freiflächen, sogenannten PV-Freiflächenanlagen, können die Anforderungen dieser Richtlinie sinngemäß angewendet werden. Dieses Dokument gilt als Ergänzung zu ÖVE/ÖNORM E 8001-1, ÖVE-EN 1 Teil 2 Reihe, ÖVE-EN 1 Teil 3 Reihe und ÖVE/ÖNORM E 8001-4-712.

 

OVE Richtlinie R12-1
Brandschutz in elektrischen Anlagen - Ergänzende Anforderungen an Trafostationen
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Anwendungsbereich:

Gemäß der geltenden Elektrotechnikverordnung 2002 BGBl. II Nr. 222/2002, in der Fassung A2:2010 BGBl. II Nr. 223/2010, ist ÖVE/ÖNORM E 8383:2000-03-01 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannung über 1 kV verbindlich einzuhalten. Die Festlegungen dieser Richtlinie werden zur Konkretisierung der Anforderungen der o. a. verbindlichen Norm in Bezug auf den Brandschutz getroffen, um ein einheitliches Sicherheitsniveau beim Brandschutz von Transformatorstationen und Räumen mit elektrischen Schaltanlagen zu erreichen. Umspannstationen für die Verteilung elektrischer Energie in öffentlichen Netzen werden zu einem hohen Prozentsatz als Kompakt-Transformatorstationen (diese sind in ÖVE/ÖNORM E 8383 nicht enthalten) ausgeführt. Die Umfassungsbauteile dieser Stationen können aus Aluminiumblech oder anderen Baustoffen, die keinen Feuerwiderstand (EI xx) aufweisen, ausgeführt sein. Alternativ werden Betonfertigteilstationen oder gemauerte Stationen mit definiertem Feuerwiderstand eingesetzt. Diese Stationen verfügen üblicherweise über Türen und Lüftungsjalousien aus Blech ohne Feuerwiderstand.

 

OVE-Richtlinie R13
Elektrische Anlagen für Beleuchtung und Befeuerung von Flugplätzen
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Anwendungsbereich:

Diese OVE-Richtlinie enthält Anforderungen an die Sicherheit, Planung, Errichtung und Prüfung von elektrischen AGL-Konstantstrom-Serienkreisen für Flugplatzbefeuerungsanlagen. Sie umfasst Konstantstrom-Serienkreise für AGL mit einer maximalen Nennleistung von 30 kVA, die bis zu einer effektiven Nennstromstärke von 6,6 A betrieben werden und auf Flughäfen bzw. Flugplätzen und Heliports installiert sind. Diese OVE-Richtlinie gilt nicht für Stromkreise, die von einer Konstantspannungsquelle versorgt werden. Für diese Stromkreise gelten die Anforderungen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe. Sie ergänzt die Anforderungen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001 Reihe für den speziellen Anwendungsbereich.

 

OVE-Richtlinie R14
Rohrsysteme in der Elektroinstallation - Einteilung, Anwendung, Verlegung und Prüfung
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Anwendungsbereich:

Diese Richtlinie gilt für die Planung und Verlegung von Elektroinstallationsrohrsystemen in elektrischen Niederspannungsanlagen bis zu einer Nennspannung von 1000 V Wechselspannung bzw. 1500 V Gleichspannung und Informationssystemen. Für spezielle Anwendungsfälle wie zB den Tunnelbau, explosionsgefährdete Bereiche, die Verlegung im Freien und im Erdreich bestehen weitergehende, gesonderte technische Bestimmungen wie zB ÖVE/ÖNORM EN 60079-14, ÖVE/ÖNORM E 8120, die in jedem Falle zu beachten sind. Diese Richtlinie gilt nicht für erdverlegte Elektroinstallationsrohrsysteme.

 

OVE-Richtlinie R16
Ausbildungsrichtlinie für Arbeiten unter Spannung (AuS) bis AC 1000 V und DC 1500 V
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Anwendungsbereich:

Diese Richtlinie wendet sich in erster Linie an Personen und Unternehmen die gemäß § 12 ETG 1992 gewerbsmäßig elektrische Anlagen bis 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung errichten, instand halten und überprüfen. Diese Richtlinie gilt nicht für Unternehmen der Verteilnetzbetreiber und der Elektrizitätsunternehmen. Sie soll eine Hilfestellung bei der Umsetzung der entsprechenden Pflichten im Rahmen der ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 und des Arbeitsnehmerschutzes (gemäß ASchG) beim Arbeiten unter Spannung (AuS) geben. Diese Ausbildungsrichtlinie soll als Mindestanforderung für eine bundesweite „Spezialausbildung“ für AuS (gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50110-1) herangezogen werden. Aus technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen kann es erforderlich sein, Arbeiten unter Spannung durchzuführen. In der Regel ist dafür eine „Spezialausbildung“ erforderlich.

 

OVE-Richtlinie R17
Isolationskoordination für Niederspannungsbetriebsmittel
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Anwendungsbereich:

Dieser Teil von IEC 60664 ist ein Technischer Fachbericht, der als Anwendungsrichtlinie für Technische Komitees und Hersteller dient, um die Bemessung der Betriebsmittel in Übereinstimmung mit der Normenreihe IEC 60664 zu erreichen. Diese Anwendungsrichtlinie stellt eine Anleitung bezüglich der Isolationskoordination nach der Normenreihe IEC 60664 für die Technischen Komitees der IEC und für die Hersteller dar. Sie enthält allgemeine Informationen über die Bemessung von Luftstrecken, Kriechstrecken und festen Isolierungen für Betriebs-mittel. Sie hat die Zielsetzung, das Verständnis und die Anwendung der Normenreihe IEC 60664 durch die Technischen Komitees und die Hersteller zu fördern. Die Isolationskoordination für Betriebsmittel beruht auf der Ermittlung der Mindestabmessungen für Luft-strecken, Kriechstrecken und feste Isolierungen, um eine sichere Verwendung des Betriebsmittels während dessen Lebensdauer unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umgebungsbedingungen zu ermöglichen.

 

OVE-Richtlinie R18
Ausführung von Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen 
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Anwendungsbereich:

Diese OVE-Richtlinie beschreibt die Anwendung von ÖVE/ÖNORM EN 61439-3:2013 auf Installationsverteiler (Schaltgerätekombinationen) für die Bedienung durch Laien (DBO), unter Berücksichtigung der Art und Weise des Einbaues in die elektrische Anlage und der Vorgaben des Anwenders. Diese OVE-Richtlinie richtet sich an Hersteller (einschließlich der ursprünglichen Hersteller) von Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien und all jene, die diese Verteiler in elektrische Anlagen einbauen. Installationsverteiler (einschließlich Zählerverteiler) für die Bedienung durch Laien (DBO) sind grundsätzlich nicht dafür vorgesehen, nach ihrem Einbau noch geändert zu werden.In dieser OVE-Richtlinie findet sich eine Checkliste für die Vereinbarung zwischen Hersteller der Schaltgerätekombination und Anwender, Anwendungsbeispiele und anerkannte Regeln der Technik für die Ausführung von Schaltanlagen und Verteilern

 
OVE-Richtlinie R19
Sicheres Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen
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Anwendungsbereich:

Diese OVE-Richtlinie wendet sich an Personen und Unternehmen, die Hochvolt-Systeme (HV-Systeme) in Fahrzeugen bis 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung instand halten und überprüfen. Sie soll eine Hilfestellung bei der Umsetzung der entsprechenden Pflichten im Rahmen der ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 und des Arbeitnehmerschutzes gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und dessen Durchführungsverordnungen wie zB die Elektroschutzverordnung (ESV) geben. Diese OVE-Richtlinie soll als Mindestanforderung für eine bundesweite Hochvoltausbildung an Fahrzeugen herangezogen werden.

 

OVE-Richtlinie R20
Stationäre elektrische Energiespeichersysteme vorgesehen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
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Anwendungsbereich:

Diese OVE-Richtlinie enthält Sicherheitsanforderungen und Hinweise für stationäre elektrische Energiespeichersysteme (ESS) für den Festanschluss an ortsfeste elektrische Anlagen, welche an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind. Sie beinhaltet weiters Anforderungen und Hinweise für die Aufstellung und Unterbringung von ESS, soweit diese nicht in ÖVE/ÖNORM EN 50272-2 berücksichtigt sind.Die OVE-Richtlinie berücksichtigt verschiedene Gefährdungen, die durch unterschiedliche Betriebsarten im Netzparallel- oder Inselnetzbetrieb und bei der Umschaltung zwischen diesen Betriebsarten entstehen können. Dieses Dokument gilt für die Planung, die Errichtung, den Betrieb, die Deinstallation und die Entsorgung von ESS. Sowohl im Bezugs- als auch im Einspeisefall von Speichern sind die allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz zu beachten.

 
OVE-Richtlinie R21
Zähleranschlussklemmen
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Anwendungsbereich:

Diese OVE-Richtlinie gilt für Zähleranschlussklemmen für Wechselstrom mit einer Bemessungsspannung von 230 V oder 400 V in Verbindung mit Überlastschutzeinrichtungen mit Nennströmen bis höchstens 80 A.

 
OVE-Richtlinie R22
Hochtemperatur-Seilleiter in Hochspannungs-Schaltanlagen -- Anschluss von Hochtemperatur-Seilleitern an Hochspannungs-Betriebsmittel
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Anwendungsbereich:

Diese Richtlinie gilt für Kontaktstellen von Anschlüssen für die Verbindung von Betriebsmitteln mit äußeren Leitern mittels Schrauben und Bolzen (Wortlaut gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62271-1), insbesondere für die Kontaktstellen von Anschlüssen von Seilleitern an den Anschlusslaschen/-bolzen von Betriebsmitteln mit zugehörigen Klemmen/Verbindern. Kontaktstücke im Sinn dieser Richtlinie sind daher Anschlusslaschen/-bolzen von Betriebsmitteln sowie zugehörige Klemmen/Verbindern.

 
 
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